13.02.2026

Bau-Turbo in Hessen: Dachgauben jetzt schneller und einfacher realisieren

Was ändert sich konkret?

Gauben werden genehmigungsfrei bzw. genehmigungsfreigestellt.
Das bedeutet: Für viele Projekte ist kein klassischer Bauantrag mehr nötig. Stattdessen reicht eine einfache Mitteilung über das genehmigungsfreie Vorhaben, die Sie selbst einreichen können – vorausgesetzt, Sie haben eine aktivierte BundID.

Genehmigungsfiktion sorgt für Tempo.
Ein besonderer Vorteil: Reagiert das Bauamt innerhalb von vier Wochen nicht und fordert auch keinen Bauantrag nach, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt. Viele Bauämter bevorzugen inzwischen dieses Anzeigeverfahren, weil es Abläufe beschleunigt und klare Fristen setzt.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Auch wenn Dachgauben genehmigungsfrei sein können, braucht das Bauamt in der Regel einige Basisunterlagen:

  • Formblatt zur Mitteilung des genehmigungsfreien Vorhabens
  • Bauzeichnungen und Lageplan
  • Baubeschreibung inklusive notwendiger Berechnungen
  • Nachweise zur Einhaltung baurechtlicher Vorgaben (z. B. Abstandsflächen)

Diese Dokumente dienen als Grundlage, um festzustellen, ob das Vorhaben tatsächlich unter die Genehmigungsfreiheit fällt.

Wichtig zu wissen

Eine Gaube ist nur dann genehmigungsfrei, wenn alle Anforderungen der HBO und des geltenden Baurechts eingehalten werden. Weichen Planung oder Bau von den gesetzlichen Vorgaben ab, ist eine Bauvoranfrage notwendig. Diese umfasst denselben Umfang wie die spätere Anzeige – die Pläne müssen allerdings bereits vollständig ausgearbeitet sein.

Unser Tipp: Frühzeitig prüfen lassen

Bevor Sie starten, sollten Sie genau prüfen, ob Ihr konkretes Vorhaben wirklich genehmigungsfrei ist. Die neue Gesetzeslage eröffnet tolle Möglichkeiten – dennoch lohnt sich eine fachkundige Bewertung, um Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Planung, der Einreichung oder der späteren Umsetzung brauchen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.